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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.1995 - 6 L 36/95   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.1995 - 6 L 36/95 (https://dejure.org/1995,5955)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.11.1995 - 6 L 36/95 (https://dejure.org/1995,5955)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. November 1995 - 6 L 36/95 (https://dejure.org/1995,5955)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmittel gegen den Erlass von Baugenehmigungsgebühren; Streit über die Bestimmung des Rohbauwerts eines Bauvorhabens; Maßstab für die Berechnung der Baugenehmigungsgebühren; Begriff der "Verwaltungsgebühren"; Folgen der notwendigen Beachtung des allgemeinen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 61
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.1995 - 6 L 36/95
    Wesentlich ist ferner, ob die Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären; hierfür sind auch praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht (vgl. zusammenfassend BVerfG vom 08.10.1991 - BVerfGE 84, 348 [BVerfG 08.10.1991 - 1 BvL 50 /86] ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2003 - 1 L 186/02

    Gebühren, Baugenehmigungsgebühren, Pauschalierung

    Von einer unzulässigen Typisierung der Bautypen für die Bestimmung der Baugenehmigungsgebühren kann nur dann ausgegangen werden, wenn in aller Regel Gebäude, die unter eine bestimmte Nummer fallen, erheblich geringere Rohbaukosten aufwiesen als sich auf der Grundlage der Ermittlungen nach der BauGO ergeben (Anschluss an OVG Greifswald, Urteil vom 15.11.1995 - 6 L 36/95 -, NVwZ-RR 1997, S. 61 = KStZ 1997, S. 91).

    Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht unter Berufung auf das Urteil des OVG Greifswald vom 15. November 1995 - 6 L 36/95 - (NVwZ-RR 1997 S. 61) ausgeführt, der Rohbauwert habe nach den tatsächlichen Rohbaukosten ermittelt werden müssen, da diese weniger als die Hälfte der nach der Baugebührenordnung ermittelten Rohbauwerts ausmachten.

    Problematisch ist allein, ob auf diese Norm, die eine Pauschalierung darstellt (vgl. bereits OVG Greifswald Urteil vom 15.11.1995 - 6 L 36/95 -, NVwZ-RR 1997, S. 61 = KStZ 1997, S. 91) abgestellt werden darf, oder ob - wie der Kläger geltend macht - wegen der behaupteten erheblich niedrigeren tatsächlichen Rohbaukosten gegenüber den gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung ermittelten die tatsächlichen Rohbaukosten gemäß § 3 Abs. 2 BauGO zugrunde zu legen sind.

    Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Pauschalierung (vgl. zu den Grundsätzen bereits OVG Greifswald, Urt. v. 15.11.1995, a.a.O.) sind zwei Gesichtspunkte zu trennen: Zum einen ist zu untersuchen, ob die pauschalierte Ermittlung des Rohbauwertes nach § 3 Abs. 1 BauGO mit höherrangigem Recht vereinbar ist, sodann ist weiter zu untersuchen, ob die Zuordnung des konkreten Gebäudes in das Gebührenverzeichnis nach Anlage 1 zu den §§ 1 und 2 Abs. 1 BauGO zutreffend vorgenommen und die dort vorgenommene Gliederung ihrerseits mit höherrangigem Recht vereinbar ist.

    Diesem Ansatz stehen auch nicht die Erwägungen im Urteil des OVG Greifswald vom 15.11.1995 a.a.O. entgegen.

  • OVG Thüringen, 29.09.1999 - 1 KO 758/95

    Zur Rechtmäßigkeit der Erhebung von Baugebühren auf der Grundlage pauschalierter

    Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens sind vielmehr Baugebührenbescheide (gegen die Anwendbarkeit von Ziff. 2 a RMBeschrG auf derartige Streitigkeiten auch OVG Mecklenburg- Vorpommern, Urteil vom 15.11.1995 - 6 L 36/95 -, NVwZ-RR 1997, 61).

    Dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis kann nicht dadurch umgekehrt werden, daß dem Gebührenschuldner stets oder auch nur in Fällen einer deutlichen Abweichung zwischen tatsächlichen und "fiktiven" Rohbaukosten die Möglichkeit des Nachweises der tatsächlich entstandenen Kosten eingeräumt wird (in diese Richtung aber OVG MV, Urt. vom 15.11.1995 - 6 L 36/95 -, NVwZ-RR 1997, 61 f.).

    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen, wie sie gerade auch im Abgabenrecht auftreten, muß der Gesetz- oder Verordnungsgeber nicht die Gleichbehandlung aller denkbaren Einzelfälle sicherstellen, sondern darf generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden (BVerfG, a.a.O.; so etwa auch OVG NW, Urteil vom 19.12.1997 - 9 A 5943/96 - und OVG MV, Urteil vom 15.11.1995 - 6 L 36/95 -, NVwZ-RR 1997, 61, 62).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2004 - 1 L 344/02

    Verwaltungsgebühr für Abbruchgenehmigung, Rahmengebühr,

    Eine unzulässige Pauschalierung läge nur dann vor, wenn sich regelmäßig für bestimmte Sachverhaltsgruppen ein erhebliches Auseinanderfallen von tatsächlichem und pauschaliertem Wert ergäbe (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 20.05.2003 - 1 L 186/02 -, NVwZ-RR 2004, 165 = DÖV 2004, 264, m.w.N.; OVG Greifswald, Urteil vom 15.11.1995 - 6 L 36/95 -, ZKF 1996, 180 = NVwZ-RR 1997, 61 = KStZ 1997, 91 = UPR 1996, 318).
  • VG Frankfurt/Oder, 09.12.1997 - 7 K 843/95

    Festsetzung von Baugenehmigungsgebühren; Bestimmung des Gebührenmaßstabes;

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1997 - 9 A 5943/96
    Diese durch Gründe der Verwaltungspraktikabilität gerechtfertigte Zusammenfassung verschiedener Gebäude unter einen bestimmten Bauwerkstyp ermöglicht gleichwohl eine den Erfordernissen der (relativen) Binnengerechtigkeit, vgl. hierzu: BVerwG, Beschluß vom 13. November 1996, a.a.O., OVG Mecklenburg- Vorpommern, Urteil vom 15. November 1995 - 6 L 36/95 - ZKF 1996, 180; Hess. VGH, Urteil vom 4. April 1990 - 5 UE 2284/87 -, ESVGH 40, 254, genügende, sachgerechte Erfassung der in diesen Gruppen zusammengefaßten unterschiedlichen Objekte.
  • VG Düsseldorf, 02.08.2005 - 3 K 3150/04

    Isolierte Anfechtung einer Nebenbestimmung i.R.e. einer

    Ein solcher Verstoß sei durch das OVG MV (NVwZ-RR 1997, 61) angenommen worden, wenn die ermittelten Rohbaukosten um nahezu 200 % über den tatsächlichen Rohbaukosten lägen.

    Ob eine solche Verletzung gegeben wäre, wie es das OVG MV (NVwZ-RR 1997, 61 (61 f.)) annimmt, wenn sich bei der Ermittlung von Baugebühren regelmäßig für bestimmte Sachverhaltsgruppen ein erhebliches Auseinanderfallen von tatsächlichem und pauschaliertem Wert ergibt, oder ob das nicht der Fall ist, kann auf sich beruhen.

  • BVerwG, 13.11.1996 - 8 B 212.96

    Bauordnungsrecht - Gleichheitssatz und Bestimmtheitsgebot bei Gebühren für eine

    Ob die darin angedeutete gänzliche Vernachlässigung des Gebots der (relativen) "Binnengerechtigkeit" - solange nur die jeweilige Gebühr (absolut) in keinem gröblichen Ungleichgewicht zur Leistung der Verwaltung steht - mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar wäre (vgl. hierzu z.B. Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 20 S. 2 ; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. November 1995 - 6 L 36/95 - ZKF 1996, 180; Hess. VGH, Urteil vom 4. April 1990 - 5 UE 2284/87 - ESVGH 40, 254 ) oder doch im Einzelfall die Gebührenermäßigung im Wege der Billigkeitsentscheidung geböte (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 23. Januar 1996 - 5 UE 590/95 - ZKF 1996, 206 f.), mag dahinstehen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2000 - 4 K 26/98

    Bemessung der Höhe von Schulkostenbeiträgen; Antrag auf Feststellung der

    Das Gericht hat hierzu ausgeführt (Beschl. v. 15.11.1995, - 6 L 36/95 -, NVwZ-RR 1997, 61):.
  • VG Düsseldorf, 17.01.2017 - 9 K 6806/13

    Baugenehmigungsgebühr; Rohbauwert; Hallenbauten; Logistikhalle; Gleichheitssatz;

    Der Umstand, dass mit der Anknüpfung der Baugenehmigungsgebühr an die Rohbausumme ein Ersatzmaßstab für den an sich zugrunde zu legenden Wert der Baugenehmigung gilt, bedeutet zwar nicht, dass Abweichungen der tatsächlichen von den pauschalierten Rohbaukosten keine Aussagekraft zukommt, relativ weitgehend in diese Richtung aber OVG NRW, Beschluss vom 3. November 2004 - 9 A 1688/02 - juris (Rn. 7ff.) gegen OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. November 1995 - 6 L 36/95 -, juris; krit. zu solchen Tendenzen im Ergebnis BVerwG, Beschluss vom 13. November 1996 - 8 B 212/96 -, ZKF 1997, 230 (juris-Rn. 3).
  • VG Gelsenkirchen, 16.11.2004 - 6 K 4386/02

    Gebühren, Baugebühren, Arena, Fußballstadion, Rohbausumme

    Das OVG Greifswald habe die Auffassung vertreten (Urteil vom 15. November 1995 - 6 L 36/95 -, NVwZ-RR 1997, 61), dass das Äquivalenzprinzip verletzt sei, wenn die tatsächlichen Rohbaukosten ca. 50% unter den nach den Pauschalwerten ermittelten Rohbaukosten lägen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2004 - 9 A 1698/02

    Rechtmäßigkeit einer Gebührenfestsetzung auf Grundlage der Rohbausumme; Tabelle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2004 - 9 A 1688/02

    Zulässigkeit der Zugrundelegung pauschalierter Rohbauwerte für einzelne

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